Die Klassenfahrt von dir scheint ins Ausland zu gehen. Nun das kann langweilig werden, muss aber nicht. Ich bin an die Cote d'Azure im Abi gefahren, trotz manchen Nervensägen hatte ich meinen Spaß.
Dass es nicht demokratisch abgelaufen ist, ist bedauerlich. Ich nehme an die Uneinigkeiten waren einer der Punkte, weswegen sich der Lehrer gesagt hat, diese fünf kriegen den Zuschlag. Die Uneinigkeiten hätten besprochen werden müssen, da gebe ich dir recht.
Wenn es beispielsweise wie folgt gemacht worden wäre, hättest du und vermutlich auch einige andere weniger Ärger mit der Wahl gehabt:
1. Sammeln der Vorschläge
2. Aus der Sammlung zwei maximal drei Favoriten bestimmen und über diese Abstimmen lassen (alles schön im Klassenverband)
3. Das Ziel mit den meisten Stimmen gewinnt.
Was ich mir auch noch vorstellen kann ist, dass das Ziel, für welches diese fünf gestimmt hatten, auch schon die meisten Stimmen hatte, nd der Lehrer deswegen dem zugestimmt hat. unabhängig von dem was die anderen in der Klasse gesagt haben. (Da ich nicht dabei war, ist dieses nur eine Vermutung.)
"ich mich nicht einmal davor drücken kann." Diese Aussage von dir kann ich auch gut nachvollziehen.
Dem gegenübersteht: Teilnahme an Klassenfahrten ist Pflicht | hessenschau.de | Gesellschaft , diese Aussage vom Kulutsminister, was Klassenfahrten angeht. Der Krankheitsfall sollte darüberhinaus auch plausibel sein (s.u.)
Deine Bekannte hat keine Deutsche Staatsbürgerschaft und somit ist sie raus aus der Nummer. Solche Schüler werden an der Grenze abgewiesen und müssen, wenn sie richtig Pech haben, auf eigene Kosten wieder zurückfahren. Deine Lehrer haben sich darüber zum Glück schon vorher Gedanken gemacht.
Trotzallem rate ich dir auch weiterhin vom "Krank machen" ab, weil das deinen Status als "Sonderling" (der du mit Sicherheit nicht bist) noch unterstreichen und zu Mobbing führen könnte. Es sei denn du bist wirklich krank, denn es gilt
"3. Gesundheitliche Richtlinien
Vor mehrtägigen Veranstaltungen sollen minderjährige Schülerinnen und
Schüler eine schriftliche Erklärung der Eltern, volljährige Schülerinnen und
Schüler eine eigene Erklärung darüber abgeben, dass sie zurzeit frei sind
von ansteckenden Krankheiten. Auf organische Leiden, welche die
Leistungsfähigkeit einschränken, ist hinzuweisen." (Hessen-2004.pdf)