Kann ich nur die Q2 wiederholen?

  • Hallo zusammen,

    Ich habe eine Frage zu der ich speziell keine Antwort im Netz finde. Und zwar geht es um mein Abitur. Ich bin eigentlich ein ganz schlauer Kopf, aber habe mir ziemlich die Zukunft verbaut. Ich interessiere mich für viele Sachen, z.B. Musik, aber habe leider damals auch nur gelernt was mich interessiert. Ich habe lieber Gitarre gespielt, bei meiner Freundin gechillt und war mir Freunden weg, anstatt auch nur etwas für die Schule zu lernen. Am Ende wurde ich wegen einem Defizit zuviel nicht zum Abitur zugelassen. Wiederholen hätte ich an einer anderen Schule müssen, da diese keinen Chemie Lk in der Stufe unter mir hatte. Darauf hatte ich wohl keine Lust, ich entschloss mich kurzfristig für eine Ausbildung zu bewerben und landete als Anlagenmechaniker im Betrieb eines Kumpels. Bin dort nun im 5. Monat und halte es nicht mehr aus. Mein Plan war es nach den 3,5 Jahren ein Jahr dranzuhängen und mit Fachabi zu studieren, aber es ist einfach nur ein Albtraum und erst jetzt werde ich wach und merke wie gut ich es in der Schule hatte und statt in Mathe die Uhr zuklauen, eine halbe Stunde vorzustellen und die Lehrerin verarschen damit alle früher gehen konnten, mal besser gelernt hätte. Teilweise muss ich bis 22:30 arbeiten weil es soviele Baustellen gibt die fertig werden müssen, schiebe nur Überstunden, werde aus dem bereits gebuchten Urlaub abgezogen der jetzt mein erster gewesen wäre und werde dabei noch wie Dreck behandelt. Klar könnte ich den Betrieb wechseln, aber von Kollegen weiß ich, dass es woanders nicht unbedingt besser wird. Klar kann man mir nun Vorwerfe machen und sagen ich habe es vergeigt, aber am liebsten würde ich einfach bloß die Q2 wiederholen und es nochmal versuchen. Ich weiß leider nunmal dass ichs kann, wenn ich lerne und habe nun einen Ansporn wie ne zu vor. Ich muss nur wissen, ob das überhaupt möglich ist, nur die Q2 zu wiederholen, nachdem ich ja schon ein Jahr Schulauszeit hatte. Denn was ich wirklich nicht will, ist es wie der letzte Loser mit 20 in der Q1 zu sitzen. Hoffe mir kann wer helfen.

  • Das ist bestimmt wieder Ländersache...

    Ich weiß bei mir (SH), dass du auch nur die Q2 wiederholen kannst.


    Bedingung ist halt, dass du die gleichen LK hast wie vorher.

    Du musst, um das Fach für die Prüfung zugelassen bekommen, ich glaube mindestens 2 Jahre darin unterrichtet worden sein.

  • Mal ein kleiner Tipp: Beiß dich durch die Lehre, dein Abi kannst du danach immer noch machen! Wie heißt es so schön: Lehrjahre sind keine Herrenjahre! (Die Erfahrung aus der Lehre hilft dir auf jeden Fall weiter.)

    Wenn du dich durch deine Lehre gekämpft hast, überstehst du auch ein Studium. Außerdem hast du dann etwas in der Hand, falls du keinen Bock mehr auf ein Studium hast.


    Ich weiß, was ich dir hier schreibe hört sich in deinen Ohren vermutlich reichlich arrogant an. Nur habe auch ich eine Lehre gemacht und weiß noch sehr gut, wie das war. Überstunden schieben zur Zeit viele und in manchen Branchen ist das normal, dass Azubis Überstunden einzulegen haben. Jemandem aus einem freien Tag holen ok, aber aus dem gebuchten Urlaub, da solltest du evtl. mal bei der IHK etwas anmerken, wenn es noch mal vorkommt.


    Nun mache ich das ganze etwas rechtlich:

    Wenn du die 18 Jahre bereits vollendet hast: ArbZG § 3 sagt, dass du einen normalen, werktäglichen Arbeitstag von 8 Stunden hast, dieser darf jedoch bis auf 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen der Durchschnitt von 8 Stunden werktäglich nicht überschritten wird. (Um hier auf der sicheren Seite zu sein: Schreibe dir deine tägliche Arbeitszeit sowie deine Pausen auf!) Beachte hier bei das die Ruhepausen eine Mindestlänge von 15 min haben müssen (bei mehreren Pausen am während der Arbeitszeit, ArbZG § 4). Deine Ruhezeit muss nach Beendigung deines Arbeitstages min. 11 h haben. (ArbZG §5) Abweichende Regelungen findest du im selben Gesetz unter § 7.

    Wenn du unter 18 Jahren bist: gilt JArbSchG §8 nicht mehr als 8 h/Tag bzw. 40 h/Woche. Die Pausenregelung findest du im selben Gesetz § 11, für dich würde im Weiteren auch eine 5-Tage-Woche gelten (JArbSchG § 15) sowie dass du an mindestens 2 Samstagen im Monat beschäftigungsfrei bist, also frei hast (JArbSchG §16) selbiges gilt übrigens auch für den Sonntag (JArbSchG §17). Weicht dein Lehrherr davon ab muss er zu den "Zuslässigen" Berufen zählen, die in den beiden Paragraphen jeweils Erwähnung finden.

    Zum Urlaub: Deinen Urlaub solltest du bevorzugt in die unterichtsfreie Zeit legen, klappt das aus welchen Gründen auch immer nicht, solltest du entweder deine Unterricht an der Berufsschule teilnehmen oder eine andere passende Lösung finden. (JArbSchG §19) Für alle abweichenden Regelungen JArbSchG §§21 und 21a.


    Ehe ich es vergesse: Kennt nicht nur eure Rechte sondern auch eure Pflichten!

  • Danke, aber eine Antwort auf meine Frage ist das nicht. Dass ich mich durchbeißen soll hab ich schon oft gehört und dass mein Arbeitsgeber gegen Gesetze verstoßt ist mir klar, aber das ist in keinem SHK Betrieb anders. Der Beruf ist wie geschaffen zum Überstunden ballern und machen die Gesellen Überstunden machst du die auch. Ich habe mit dem Chef schon drüber gesprochen und der hatte auch Verständnis, trotzdem endet es letzten Endes wieder in Überstunden, ist dann immer „Ein Notfall“. Klar kann ich mich durchbeißen, aber ich geh im ersten Jahr schon kaputt an dem Job, ich will mir nicht vorstellen mir das weitere Jahre anzutun. Ich will nur wissen ob das mit der Q2 einzeln wiederholen jetzt noch geht theoretisch. Das ist die einzige Möglichkeit die ich jetzt für mich sehe.

  • Frag mal an der örtlichen FOS/BOS nach.

    Ansonsten fällt mir dazu noch Extern machen ein sowie, mit der Berufsausbildung. Es gibt tatsächlich die Möglichkeit sein Fachabitur neben der Berufsausbildung an der Berufsschule zu machen.

    HINWEIS: Du bist nach der Arbeit und nach der Schule Abends nochmal in der Schule um die Fachabiturfächer: Mathe, Deutsch, Englisch (bei den Nebenfächern bin ich mir nicht sicher!) zu machen.

    WICHTIG: dein Lehrherr muss damit einverstanden sein und deine Noten sollten zeigen, dass du beides kannst.

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