Frage zur maximalen Arbeitszeit

  • Hi,


    erst einmal zum allgemeinen:

    Bist du noch keine 18 Jahre, heißt: du hast deinen 18. Geburtstag noch nicht gefeiert, gilt für dich das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Dann werden deine Arbeits-/Schichtzeit sowie die Arbeitstage zusammen gezählt (wenn du zwei Jobs hast) (§ 4 (5) JArbSchG). Dazu gehört auch, dass du nicht mehr als 8 Stunden täglich und nicht mehrl als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden darfst (§ 8 (1) JArbSchG). Außerdem gilt: dass du nur eine 5-Tage-Woche haben darfst und die Ruhetage aufeinander folgen sollten (Idealfall) (§ 15 JArbSchG).


    Du bist bereits 18 Jahre, heißt: du hast deinen 18. Geburtstag gefeiert, gilt für dich das Arbeitszeitgesetz (ArbZG).

    Dann darf deine werktägliche Arbeitszeit 8 Stunden nicht überschreiten (von Mo bis Sa). Es besteht die Möglichkeit die Arbeitszeit auf 10 Stunden zu verlängern, aber dann darf deine Durchschnittsarbeitszeit innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Kalenderwochen die 8 Stunden nicht überschreiten. (§ 3 ArbSchG). Außerdem gilt: du musst als Arbeitnehmer die Ruhezeiten zwischen den Arbeitszeiten von mindestens 11 Stunden einhalten (§ 5 (1) ArbSchG).


    Da du deinen BFD machst, solltest du das auf jeden Fall auch mit deinem Vorgesetzten absprechen, denn ein Nebenerwerb ist immer anzeigepflichtig (du musst deinem Chef sagen, dass du nebenbei noch Geld verdienst bzw. verdienen willst.) Es kann dir durchaus passieren, wenn du es nicht sagst, dass du Ärger bekommst. So hast du zumindest die Chance, dass du es machen darfst. Ein Nebenverdienst darf nämlich nicht mit dem Haupterwerb in Konflikt geraten und als Aushilfe in der Gastro geht das durchaus auch schon mal ganz schnell (Arbeitszeiten!!)


    Ich hoffe, ich konnte dir helfen.

    Unter dejure.org, findest du die Gesetzestexte im Original.


    LG

    Jade

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