Oberstufe/Abendgymnasium/Kolleg Verweildauer?

  • Hi,

    Ich habe eine Frage bezüglich der Verweildauer in der Oberstufe. Diese beträgt in der meines Wissens nach vier Jahre. Beziehen sich diese vier Jahre auf die Schule, das Bundesland oder den ganzen Bund? Also könnte man theoretisch beliebig viele Schulen besuchen solange man jede Schule nur maximal vier Jahre besucht oder in darf man in jedem Bundesland nur vier Jahre in der Oberstufe verweilen? Sind Abendgymnasien und Kollegs in der Hinsicht anders reguliert?

    Würde mich sehr freuen wenn mir jemand da weiterhelfen könnte.

    Bleibt gesund!

  • Hi,

    mein erster Tipp. Mach deine Hochschulreife in Hessen. Vorteil du bekommst die Informationen einfacher, die du für die Oberstufe benötigst. In Hessen sind das max. 4 Jahre, die du in der Oberstufe verweilen darfst.

    (Angaben ohne Gewähr!)

    Wenn ich die Schulordnung von Rheinland-Pfal richtig verstanden habe, darfst du eine "Prüfung" machen bevor du die Oberstufe besuchen darst. Auch hier gilt max. 4 Jahre.

    Für weitere Hinweise empfehle ich: https://bm.rlp.de/fileadmin/bm…018__mit_Einlegeblatt.pdf Seiten 43-46 ist das wichtige!

    Das ist die aktuellste Fassung der Schulordnungen von Rheinland-Pfalz.

    (Beide Angaben ohne Gewähr!)


    Im Zwiefelsfall würde ich an deiner Stelle auch immer bei der entsprechenden Schule anrufen und fragen, was alles zu beachten ist. Die wissen das in der Regel doch besser und kennen im Zweifelsfall auch die Spezialfälle und -Regelungen.


    LG

    Jade

  • Hey, nochmal vielen dank für die schnelle Antwort,

    werden meine Oberstufenjahre in Hessen also auch auf die in RLP angerechnet, sprich wenn ich zwei Jahre in Hessen in der Oberstufe verbracht habe darf ich die Oberstufe in RLP dann nur noch zwei weitere Jahre besuchen? Oder sind die vier Jahre unabhängig vom Bundesland und ich könnte in RLP 'neue' vier Jahre in der Oberstufe verbringen?

  • Hey, nochmal vielen dank für die schnelle Antwort,

    werden meine Oberstufenjahre in Hessen also auch auf die in RLP angerechnet, sprich wenn ich zwei Jahre in Hessen in der Oberstufe verbracht habe darf ich die Oberstufe in RLP dann nur noch zwei weitere Jahre besuchen? Oder sind die vier Jahre unabhängig vom Bundesland und ich könnte in RLP 'neue' vier Jahre in der Oberstufe verbringen?

    So wie ich es verstanden habe musst du eine Prüfung machen und - eine Empfehlung von mir- wähle dir eine Oberstufe aus die mit deinen bisherigen Fächern übereinstimmt. Letzteres macht eine Anrechnung möglich, was aber nicht sicher ist. Es kann dir passieren, dass du ein Jahr wiederholen musst.


    Troztdem bleibe ich dabei: Ruf einfach bei der Schule deiner Wahl an.

  • Hi, nochmal ganz anders gefragt,

    Wenn ich in Hessen schon zwei Jahre in der Oberstufe verbacht habe (früher) und jetzt gerne mein Abitur in RLP nachholen würde, sprich in die E1 einsteigen, habe ich in RLP erneut vier Jahre um das Abitur zu erlangen? Oder nurnoch zwei weil ich ja bereits zwei Jahre in Hessen in der Oberstufe war?

  • Nun, in deinem Fall könnte es eine Einzelfallentscheidung geben. Wie genau die ausfällt, kann ich dir nicht sagen.


    Ruf an der Schule deiner Wahl an oder schreib denen eine E-Mail. Dann weißt du Bescheid.


    Ich bin mit diesem System gut gefahren, als ich in Bayern studieren wollte. Ich habe einfach bei der entsprechenden Stelle angerufen und die haben mir meine Fragen beantwortet.


    LG

    Jade

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