Beiträge von monia

    draganlehmann:


    Das ist vermutlich bundeslandabhängig. Der Threadersteller will in Baden-Württemberg zur Schule, da er die beiden dort vorhandenen Profile erwähnt hat, die es nur in BaWü gibt. Dort ist dies so vorgeschrieben:


    "Eine Aufnahme ist möglich, wenn der Schüler bei Schuljahresbeginn der Eingangsklasse das 19. Lebensjahr oder bei Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung das 22. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Beim Vorliegen besonderer Umstände kann der Schulleiter eine Ausnahme von Satz 1 zulassen."


    Quelle: Landesrecht BW § 1 BerSchulGym3V BW | Landesnorm Baden-Württemberg | - Aufnahmevoraussetzungen | Verordnung des Kultusministeriums über die Aufnahme in die beruflichen Gymnasien der ... | gültig ab: 27.01.2018

    Es war ein "Kolleg zur Erlangung der Hochschulreife". Mit einem Berufskolleg hat dies gar nichts zu tun.


    Diese Art Kolleg ist eine Einrichtung des zweiten Bildungsweges und ist wie ein Abendgymnasium und mit gleichen/ähnlichen Zugangsvoraussetzungen, aber eben als "normale" Tagesschule - und es ist (leider) nicht ganz so bekannt.

    Ich habe es auch erst auf Empfehlung kennengelernt.


    Dieses "Kolleg zur Erlangung der Hochschulreife" gibt es in vielen (allen?) Bundesländern, aber zahlenmäßig nicht allzu oft.

    Gemeinsam ist allen dieser Schulen, dass sie eine gymnasiale Oberstufe für Erwachsene ist, die in drei Jahren zum allgemeinbildendem(!) Abitur führt. Meist beträgt das Mindestalter 19 Jahre und ein Berufsabschluß (oder Arbeitserfahrung etc.) ist zwingend erforderlich.


    Übrigens, um etwas die Werbetrommel zu rühren: Es kann (elternunabhängiges) Schülerbafög beantragt werden, welches nicht zurückzahlungspflichtig ist.


    Wir hatten von 19 Jahren bis Ü50 auch alles dabei, aber es gab eben - zurecht! - keine Jugendlichen.


    Standorte der Kollegs:

    Bundesring der Kollegs

    Hallo,

    auch, wenn das Thema schon eine Weile zurückliegt, möchte ich trotzdem auf die Frage antworten.


    Die Regelung ist nicht willkürlich und auch nicht "behindert", wie du es nennst.


    Üblicherweise gehen auf die beruflichen Gymnasien 16-17jährige, also Schüler, die gerade frisch aus den Gymnasien, Realschulen, Wirtschaftsschulen etc. kommen. Damit hat man schon ein sehr heterogenes Klientel, was die bisherige Schullaufbahn angeht, aber eben ein ähnliches Alter.


    Damit sind die Schüler noch in einer ganz anderen Entwicklungsphase als 20jährige, haben andere Themen, andere Lebenswelten und lernen anders als Erwachsene. Die Lehrer stellen sich genau darauf ein und knüpfen daran an.

    (Nicht umsonst gibt es Studiengänge wie "Erwachsenenbildung"!)


    Die Altersregelung mit dem Berufsabschluß ist zwar theoretisch da, wird aber nicht genutzt, da es für Erwachsene andere Schulen gibt. Ich wollte mich damals mit 20 Jahren (nach dem Berufsabschluß) auch an einem beruflichen Gymnasium bewerben und wurde nicht wegen der Noten, sondern wegen des fortgeschrittenen Entwicklungsstandes abgelehnt bzw. mir wurde nahegelegt, an ein Kolleg (für Erwachsene) zu gehen. Das habe ich dann auch gemacht und war eine sehr gute Entscheidung. Da ist das Mindestalter(!) 19 und man musste einen Berufsabschluß haben. Das Lernen ist ein ganz anderes und zwischen lauter 16jährigen hätte ich mich kaum wohl gefühlt.


    Will heißen: Für Erwachsene gibt es andere Schulen. Die beruflichen Gymnasien sind für Jugendliche gemacht.

    Normalerweise hat man eben mit 20 Jahren eben schon einen passenden Schul- oder Berufsabschluß und ist nicht so spät dran...


    Vielleicht sollte erstmal nachdenken, ob es Gründe hat, bevor man solche Regelungen als "behindert" bezeichnet.