Fragen zur Fehlzeitenregelung, entschuldigte Fehlzeiten

  • Guten Tag zusammen,


    kurz zu mir:
    Ich besuche aktuell ein Abendgymnasium in Niedersachsen, bin dort Schülersprecher und schon stolze 33 Jahre alt. Ich bin im zweiten Halbjahr der Qualifikationsphase und plane demnach mein Abitur für 2019 :)


    Das Problem:


    An unserer Schule gibt es in der Schulordnung eine Klausel bezüglich Fehlzeiten welche besagt, dass Fehlzeiten JEGLICHER Art ab einer bestimmten Häufung zu Punktabzug in der mündlichen Note führen.
    Das bedeutet eben auch, dass attestierte Fehlzeiten gezählt werden sowie vom Arbeitgeber bescheinigte betriebliche Einsätze.


    Jetzt bin ich seit Winter 2016 nahezu pausenlos (chronisch) krank und fehle immer mal wieder einzelne Tage bis zu ganzen Wochen. Das summiert sich natürlich. Ich habe für alle angefallen Fehlstunden ein ärztliches Attest und die Schule ist über mein Krankenbild informiert.


    Im Fach Biologie zum Beispiel stehe ich aktuell auf 12 Punkten mündlich wurde aber bereits darauf hingewiesen, dass natürlich Punkte abgezogen werden müssen. Eben auf Grund der Regelung.


    Mir stellt sich jetzt die Frage inwieweit eine solche Regelung aber überhaupt zulässig ist.
    Wir sprechen hier davon, dass meine mündliche Biologienote um bis zu 4-5 Punkte gemindert werden soll.


    Die zuständige Lehrerin hat mir bereits ein Referat zum Ausgleich angeboten, welches ich auch halten werden aber das Problem besteht weiterhin... mir werden von erbrachten Leistungen Punkte abgezogen für nicht selbstzuverantwortendes Fehlen. Auch denk ich sind die 12 Punkte auf denen ich aktuell stehe ein Zeichen dafür, dass meine Lehrerin durchaus in der Lage ist meine Leistungen zu bewerten. Es kann also nicht davon gesprochen werden, dass ich nicht oft genug am Unterricht teilnähme oder mich nicht beteilige wenn ich anwesend bin.


    Das Problem betrifft natürlich nicht nur mich sondern unsere gesamte Schülerschaft und auch unsere Koop-Schule, ein Tagesgymnasium.


    Ich hoffe an dieser Stelle ein wenig Klarheit für mich und alle anderer Schüler schaffen zu können und würde mich über fundierte Antworten sehr freuen.




    Mit freundlichen Grüßen


    Grasham

  • Guten Abend,


    in der Regel hilft ein Blick in die Allgemeine Schulordnung (gilt Niedersachsen weit). Wo genaueres Erklärt wird, Noten verschlechtern auf Grund von häufigen Fehlzeiten finde ich eher subotimal, da hier ein "Nasenbonus" möglich ist.
    Hier die entscprechenden Links:
    Kollegs und Abendgymnasien - Der zweite Bildungsweg | Nds. Kultusministerium
    Wenn du es überprüfen willst, empfehle ich ein Gespräch mit einer Person, die sich auskennt. ;)

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